Herzlichen Glückwunsch!

Ihr Gutscheincode wurde erfolgreich angewendet, Sie können den Rabatt auf der Checkout-Seite sehen.

Ihr Gutscheincode wurde erfolgreich angewendet, Sie können den Rabatt auf der Checkout-Seite sehen.
Menu
Entdecken
Medizinisches Cannabis NEU

Medizinalcannabis 2025: Bilanz nach zwölf Monaten Cannabisgesetz

DoktorABC     •      Juli 2025
25-30 Min.

Patientenerfahrungen, Markttrends, Zahlen und Politik

Seit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.

Nun liegen erstmals systematische Daten aus Patientenbefragungen und Marktanalysen vor, die zeigen, welche Krankheitsbilder behandelt werden, wie hoch das Vertrauen in die neue Regelung ist und wo weiterhin Nachsteuerungsbedarf besteht.

Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) 2024 in Kürze

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetz-Pakets wurde das neue, eigenständige Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geschaffen. Er regelt Anbau, Import und Abgabe von Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken – getrennt vom BtMG und vom Konsumcannabisrecht.

BtM-Status aufgehoben, Rezeptpflicht bleibt

Cannabisblüten, -extrakte und Dronabinol wurden aus den Anlagen I und III des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen. Ärztinnen und Ärzte stellen seitdem normale Kassen- oder eRezepte aus; das gelbe BtM-Formular ist nur noch für das synthetische Cannabinoid Nabilon erforderlich.

Weniger Bürokratie in Praxis und Apotheke

Durch den Wegfall der BtM-Pflichten entfallen Triplikatrezept, Sonder-Arzneibuch­eintragungen und Opiumregister-Meldungen. Verblieben ist die Genehmigungspflicht der Krankenkassen nach § 31 Abs. 6 SGB V. Sie sichert weiterhin die Wirtschaftlichkeits­prüfung, verlängert aber häufig die Startphase einer Therapie.

Ausblick: Regierungs-Evaluation bis Oktober 2025

Der Gesetzgeber hat eine erste wissenschaftliche Überprüfung der Wirkungen des Cannabisgesetzes binnen 18 Monaten vorgesehen. Dabei sollen auch Versorgungsqualität, Patientenzugang und Marktpreise für Medizinal­cannabis ausgewertet werden.

Wer behandelt wird: Symptome und Motive

Eine von DoktorABC durchgeführte Umfrage zeigt ein klares Krankheits- und Beschwerdebild. Gut ein Drittel der Patient:innen nennt Schlafprobleme als Hauptgrund für eine Cannabistherapie (34 %). Knapp danach folgen Stress, Angst oder Panikattacken (26 %) sowie chronische Schmerzen (18 %). Migräne spielt mit neun Prozent ebenfalls eine spürbare Rolle. Kleinere Gruppen berichten vom Einsatz bei Menstruationsbeschwerden, neuropathische Schmerzen oder Appetitverlust bei HIV.

Frage in der Studie: Mit welchen Beschwerden kommen Sie zu uns?

Hier sind die häufigsten Symptome, die in der DoktorABC Studie als Gründe angegeben wurden:

Diagnose Anteil
Schlafprobleme 34 %
Stress (inkl. Angstzustände, Panikattacken) 26 %
Chronische Schmerzen 18 %
Migräne 9 %
Andere Diagnose 6 %
Schmerzhafte Menstruation 2 %
Neuropathische Schmerzen 2 %
Nicht tumorbedingte Schmerzen 1 %
HIV-bedingtes Untergewicht / Kachexie / Appetitlosigkeit 1 %
Morbus Crohn 0 %
Spastik (Multiple Sklerose) 0 %
Tumorbedingte Schmerzen 0 %

Diese Verteilung deckt sich mit Publikationen der Deutschen Schmerzgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung, die seit 2023 einen deutlichen Anstieg von Verordnungen bei Insomnie- und Schmerzpatient:innen dokumentieren. Der Befund legt nahe, dass Patient:innen vorrangig nach erholsamem Schlaf, weniger Schmerzspitzen und geringerer innerer Unruhe suchen – alles Faktoren, die direkt in Alltags- und Arbeitsfähigkeit einzahlen.

Rund jeder zweite Befragte kreuzte mehr als ein Symptom an. Am häufigsten überschneiden sich Schlafprobleme mit Angststörungen oder Schmerzen. Das verdeutlicht, dass viele Patient:innen nach einer Option suchen, die mehrere Beschwerden gleichzeitig lindert.

Auffällig: Spastizität bei Multipler Sklerose oder tumorbedingter Schmerz erscheinen in dieser Online-Stichprobe gar nicht. Solche komplexen Fälle bleiben meist in spezialisierten Kliniken und nutzen Telemedizin seltener. Die Umfrage spiegelt damit eine eher jüngere, digitalaffine Gruppe, die primär funktionelle Alltagsprobleme adressieren möchte.

Zusammengefasst skizziert die Umfrage eine Patientengruppe, die Cannabis nicht als „letzte Hoffnung“, sondern als pragmatische Option zur Kontrolle verbreiteter Beschwerden versteht. Damit liefert sie einen ersten, datenbasierten Eindruck davon, welche Indikationen im ersten Jahr nach dem MedCanG tatsächlich in der Versorgungspraxis ankommen.

Erwartungen der Patienten an die Therapie

Fast jede vierte befragte Person strebt zuerst eine reine Symptomminderung an (23 %). Gleich danach folgen mehr Lebensqualität (21 %), bessere Arbeitsfähigkeit (13 %) und flüssigere Alltagsabläufe (12 %).

Weitere Antworten nennen soziale Teilhabe und mehr Beweglichkeit (je 10 %), außerdem die Hoffnung auf weniger Nebenwirkungen klassischer Medikamente (6 %).

Frage in der Studie: Was erhoffen Sie sich von der Therapie mit medizinischem Cannabis?

Hier sind die Ergebnisse der DoktorABC-Umfrage zu den Erwartungen der Teilnehmer.

Ziel der Behandlung Anteil
Linderung von Symptomen (z. B. Schmerzen, Schlafprobleme, innere Unruhe usw.) 23 %
Verbesserung der Lebensqualität 21 %
Verbesserung der Arbeitsfähigkeit 13 %
Verbesserung der alltäglichen Funktionsfähigkeit (z. B. im Haushalt) 12 %
Erhalt und Teilhabe am sozialen Leben 10 %
Verbesserung der körperlichen Funktionalität (z. B. Beweglichkeit) 10 %
Verringerung von Nebenwirkungen anderer Medikamente 6 %
Reduktion der Grundmedikation 5 %
Sonstiges 1 %

Die Wünsche decken sich mit klinischen Beobachtungen. Eine Berliner Kohorte chronisch Kranker berichtete 2024 spürbare Verbesserungen ihrer Lebensqualität unter ärztlich verordneter Cannabistherapie. Meta-Analysen zum Thema Schlaf finden in rund einem Drittel der randomisierten Studien deutliche Fortschritte bei der Schlafqualität.

Damit zeigt die Umfrage: Patient:innen erhoffen sich messbare Erleichterung in Alltag, Arbeit und sozialem Umfeld. Dies sind Erwartungen, die aktuelle Forschung nachhaltig stützt.

Hürden und Herausforderungen

Beim Erstkontakt nennen Patient:innen drei Hauptsorgen: Produkt­qualität, juristische Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen. Mehrfach­antworten zeigen, dass diese Themen meist kombiniert auftreten; wer die Rechtslage hinterfragt, fragt auch nach Laborprüfungen. Unklare Dosierung oder Therapiekosten erscheinen in den Freitexten seltener.

Externe Analysen stützen dieses Bild. Eine Branchen­befragung meldet etwa, dass 90 % der Betroffenen keinen Arzt finden, der Cannabis verschreibt. Eine qualitative Studie beschreibt zusätzlich das anhaltende Stigma gegenüber Cannabis­patient:innen als Zugangs­barriere.

Die Umfrage macht damit deutlich: Erst wenn Qualität geprüft, Rechtsfragen geklärt und Nebenwirkungen offen besprochen sind, greifen Patient:innen zur ersten Verordnung.

Positive Aspekte und Vorlieben: Was Patient:innen am Bestellprozess schätzen

Der Dreiklang aus Tempo, Privatsphäre und null Zusatzkosten beseitigt typische Einstiegshürden und stärkt das Grundvertrauen schon vor der ersten Einnahme. Eine gut strukturierte digitale Konsultation zeigt außerdem, dass Fachärzt:innen erreichbar sind, ohne Wartezimmer oder Anfahrtswege.

Das Bonusprogramm (DMCC) sowie die Vielzahl behandelbarer Indikationen sprechen Nutzerkreise mit wiederkehrendem Bedarf an und schaffen Bindung.

Frage in der Studie: Welcher Aspekt des Bestellprozesses ist Ihnen besonders positiv aufgefallen?

Vier Punkte dominieren die Antworten:

Ziel der Behandlung Anteil
Diskrete, schnelle und kostenlose Lieferung 82 %
Bequeme Online-Sprechstunde und Rezeptausstellung 72 %
DMCC-Mitgliedervorteile 61 %
Breites Behandlungsspektrum 52 %

Zusammen erhöht diese positive Erfahrung die Empfehlungsbereitschaft und könnte dazu beitragen, dass sich Telemedizin als Standardzugang zu Medizinalcannabis etabliert.

Wie fühlen sich die Patient:innen im Hinblick auf Legalität und Sicherheit?

Schauen wir uns zunächst wieder die Ergebnisse der DoktorABC-Umfrage an.

Frage in der Studie: Wie sicher fühlen Sie sich bei der Online-Bestellung?

Einschätzung zur Sicherheit und Rechtskonformität der Cannabisblüten Anteil
Sehr überzeugt 45,3 %
Eher überzeugt 40,0 %
Mäßig sicher 8,4 %
Deutliche Zweifel 6,4 %

Warum das Vertrauen so hoch ausfällt, zeigt ein Blick auf die Lieferkette. Seit dem 1. April 2024 unterliegen Medizinal­cannabis-Produkte nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht, aber weiterhin strikten Arzneimittelvorgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Behörde fordert für alle in Deutschland vertriebenen Blüten den Nachweis einer EU-GMP-Produktion sowie chargenbezogene Laboranalysen auf Wirkstoffgehalt und Schadstoffe.

Für zusätzliche Transparenz sorgen die neuen Monographien Cannabis flower (3028) und Cannabidiol (3151) des Europäischen Arzneibuchs, die seit 1. April 2025 verbindlich sind. Sie legt einheitliche Prüfkriterien für Identität, Reinheit und Gehalt von Cannabis flos fest und ersetzt damit die bisherige DAB-Monographie.

Dass eine kleine Minderheit weiter skeptisch bleibt, erklärt sich laut Freitextangaben vor allem mit fehlenden Erfahrungswerten und Sorge vor wechselnder Qualität im Importmarkt. Genau hier setzen europaweit harmonisierte Standards, offene Laborberichte und Aufklärungskampagnen an, um die letzten Vertrauenslücken zu schließen.

Die strikten EU-GMP-Kontrollen bei Anbau und Import sowie die neuen Cannabis-Monographien des Europäischen Arzneibuchs stützen das hohe Sicherheitsgefühl. Gleichzeitig zeigt die Minderheit skeptischer Stimmen, dass laufende Aufklärung über Laboranalysen und Herkunft weiterhin nötig bleibt.

Telemedizin öffnet Türen

Die Befragung zeigt, dass nur 26,7 % der Teilnehmenden glauben, eine kostenlose Videosprechstunde würde ihr Vertrauen zusätzlich stärken; die große Mehrheit (73,3 %) kommt mit schriftbasierten Fragebögen, Chat- oder Mailkontakt aus.

Für diese Patientengruppe zählt in erster Linie, schnell und diskret Antworten zu erhalten, ganz ohne Anfahrtswege, Wartezimmer oder das Stigma, in einer „Cannabis-Praxis“ gesehen zu werden.

Die Präferenzen bei der digitalen Erstkonsultation

Vertrauensfördernde Kontaktform vs. bevorzugte Kommunikationswege

Option Anteil
Videosprechstunde stärkt zusätzliches Vertrauen 26,7 %
Schriftbasierte Kommunikation reicht aus 73,3 %

Auch auf ärztlicher Seite wächst die Akzeptanz: 76 % der befragten Medizinerinnen und Mediziner in einer weiteren Studie sehen in der Digitalisierung eine Chance, die Versorgung zu verbessern. Hierin heißt es weiter, dass telemedizinische Angebote wie asynchrone Text-Anamnesen, E-Rezepte und Versandapotheken eine Lücke zwischen dem Bedarf und begrenzten Präsenzkapazitäten schließen.

Für Cannabispatient-innen bedeutet das:

  • Niedrige Einstiegshürde: Konsultation bequem von zu Hause, oft außerhalb regulärer Praxiszeiten.
  • Konstante Begleitung: Follow-up-Fragen lassen sich schneller klären, Dosierungen einfacher nachjustieren.
  • Höhere Reichweite: Menschen in ländlichen Regionen erhalten Zugang zu spezialisierten Ärzt-innen, die es lokal kaum gibt.

Zusammengefasst lassen sich die Vorteile der Telemedizin für Cannabispatient:innen wie folgt darstellen:

Vorteile der Telemedizin für Cannabispatient:innen auf einen Blick

Bereich Vorteil durch Telemedizin
Zugang und Erreichbarkeit Keine Anfahrtswege Zugang zu spezialisierten Ärztinnen und Ärzten auch in ländlichen Regionen
Diskretion und Vertrauen Anonymität durch digitale Kommunikation kein physischer Praxisbesuch notwendig (Stigmavermeidung)
Flexibilität und Zeit Konsultation bequem von zu Hause Auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten möglich
Therapiebegleitung Schnelle Klärung von Folgefragen Einfachere Anpassung der Dosierung
Ärztliche Versorgung Entlastung überlasteter Praxen E-Rezepte und Versandapotheken ergänzen begrenzte Präsenzangebote

Telemedizin fungiert als Katalysator für den legalen Cannabismarkt: Sie senkt Barrieren, beschleunigt Verordnungen und trägt dazu bei, dass Patient:innen sich eher für eine regulierte Therapie entscheiden statt für unsichere Selbstmedikation.

Politische Zwischenbilanz & Ausblick

Das Bundes­gesundheits­ministerium muss laut Cannabisgesetz-FAQ spätestens 18 Monate nach Inkraft­treten einen Evaluations­bericht vorlegen – Stichtag ist der 1. Oktober 2025. Darin sollen Versorgungs­qualität, Patientenzugang und Markt­preise beim Medizinal­cannabis bewertet werden.

Erste Erfolgsindikatoren

Patientenzahl

Schätzungs­weise 300 000 Menschen nutzten bereits im April 2024 ärztlich verordnetes Cannabis; seitdem steigt die Kurve weiter.

Verordnungen

Die ABDA-Statistik weist für 2024 515 300 Rezeptzeilen in öffentlichen Apotheken aus, Das ist ein Plus von rund 18 % gegenüber 2023. Gleichzeitig wurden rund 19 Tonnen medizinischer Cannabis an Apotheken ausgeliefert.

Patientenzufriedenheit

85,3 % der durch DoktorABC Befragten fühlen sich mit Produkt­sicherheit und Rechtslage (sehr) sicher; 82 % heben die „diskrete, schnelle und kostenlose Lieferung“ positiv hervor.

Diese Kennzahlen spiegeln wesentliche Ziele des MedCanG wider: weniger Bürokratie, mehr legale Versorgung und eine spürbare Verlagerung weg vom Schwarzmarkt.

Offene Baustellen

Ärztefortbildung

Laut einer Branchen­umfrage haben weiterhin über 90 % der Patient:innen Mühe, einen verschreibenden Arzt zu finden. Die Umfrage­daten bestätigen das: Qualität und Fachwissen des Arztes bleiben Top-Bedenken vor der Erstverordnung. Gezielte Weiter­bildungskurse sowie Leitlinien der Fach­gesellschaften könnten hier rasch Wirkung zeigen.

Preisregulierung & Erstattung

Cannabisblüten dürfen Apotheken derzeit bis zu 9,52 € pro Gramm zulasten der GKV abrechnen; Privat­zahler zahlen teils bis 16 € pro Gramm. Hohe Eigen­anteile gefährden die Therapietreue. Modelle für Preis­deckel oder vereinfachte Kassen­genehmigungen stehen daher auf der Agenda.

Politische Implikationen

Der Mix aus wachsendem Bedarf, positiver Nutzer­erfahrung und weiterhin spürbaren Zugangs­hürden legt drei Handlungs­felder offen:

  • Fortbildungspflicht für Verordner z. B. ein anerkanntes E-Learning-Modul als Voraussetzung für Cannabis-Rezepte.
  • Straffung der Genehmigungswege: digitale Vorab-Checks könnten die durchschnittliche Kassen­bewilligung (in Ausnahmen weiterhin notwendig) deutlich unter die derzeit oft vier Wochen drücken.
  • Preisleitplanken & Monitoring: ein dynamischer Höchst­preis oder Rabattausschreibungen nach GMP-Qualität könnten Kosten senken, ohne die Liefer­fähigkeit zu gefährden.

Die anstehende Regierungs­evaluation bietet Gelegenheit, Daten aus Patienten­befragungen, wie etwa der vorliegenden Umfrage von DoktorABC, mit Verordnungs- und Import­statistiken zusammenzuführen. So lässt sich objektiv prüfen, ob die Liberalisierung ihren Versorgungs­auftrag erfüllt und wo Fein­justierung nötig bleibt.

Abschluss

Ein Jahr nach Inkraft­treten des Medizinal-Cannabisgesetzes zeigt sich: Der patienten­seitige Nutzen ist spürbar, der Zugang dank Telemedizin deutlich einfacher, und das Vertrauen in die Produkt­sicherheit hoch. Gleichzeitig bleiben Ärztefortbildung, Preisregulierung und zügige Kassenprozesse zentrale Aufgaben. Gelingt hier eine zielgerichtete Feinjustierung, könnte Deutschland zum europäischen Referenz­modell für eine moderne, evidenz­basierte Cannabis­versorgung werden.

Über die Umfrage & Quelle DoktorABC

Die vorliegende Erhebung wurde online auf der Telemedizin-Plattform DoktorABC in den vergangenen 12 Monaten durchgeführt. Die Teilnehmer beantworteten einen strukturierten Fragebogen zu Symptomen, Erwartungen, Bestell­erfahrungen und Sicherheits­empfinden. Die Teilnahme war freiwillig und anonym, Doppeleingaben wurden mithilfe von IP- und Zeit­stempel­filtern ausgeschlossen.